Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidatenvorstellungen

§ 1 Geltungsbereich und Zweck

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kandidatenvorstellungen durch Belcor Consulting GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

(2) Die AGB regeln die rechtlichen Bedingungen für die Übermittlung und Nutzung von Kandidateninformationen vor Abschluss eines gesonderten Vermittlungs-, Dienstleistungs- oder Provisionsvertrages.

(3) Mit der Entgegennahme, Kenntnisnahme oder Nutzung der übermittelten Kandidateninformationen erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

§ 2 Kandidateninformation

(1) Eine Kandidateninformation liegt vor, sobald der Vermittler dem Kunden Informationen über einen Berater in Textform übermittelt, unabhängig davon, ob diese vollständig oder anonymisiert erfolgen.

(2) Die Kandidateninformation stellt eine wirtschaftlich verwertbare Information dar und darf ausschließlich zur Prüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit dem vorgestellten Berater verwendet werden.

§ 3 Nutzung der Kandidateninformation

(1) Eine Nutzung der Kandidateninformation liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
a) mit dem vorgestellten Berater unmittelbar oder mittelbar Kontakt aufnimmt,
b) Vertragsverhandlungen führt oder
c) ein Dienstleistungs-, Werk- oder sonstiges Vertragsverhältnis mit dem vorgestellten Berater eingeht.

(2) Die Nutzung der Kandidateninformation ist entgeltpflichtig, sofern es infolge der Kandidatenvorstellung innerhalb von zwölf Monaten nach Übermittlung der Kandidateninformation zu einer Zusammenarbeit zwischen dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen und dem vorgestellten Berater kommt.

(3) Die Entgeltpflicht besteht unabhängig davon, ob zwischen dem Kunden und dem Vermittler ein gesondertes Vertragsverhältnis geschlossen wurde.

(4) Die Entgeltpflicht entfällt nur, wenn der Kunde nachweist, dass die Zusammenarbeit mit dem Berater nicht auf der Kandidateninformation des Vermittlers beruht.

§ 4 Nutzungsentgelt

(1) Für die entgeltpflichtige Nutzung der Kandidateninformation schuldet der Kunde dem Vermittler ein Nutzungsentgelt, das sich nach dem tatsächlichen Umfang der Zusammenarbeit mit dem vorgestellten Berater richtet.

(2) Das Nutzungsentgelt beträgt

  • 15,00 EUR pro tatsächlich geleisteter und vergüteter Arbeitsstunde oder

  • 120,00 EUR pro tatsächlich geleistetem und vergütetem Einsatztag.

(3) Maßgeblich ist die vom Kunden gegenüber dem Berater abgerechnete und vergütete Leistungszeit. Das Nutzungsentgelt entsteht unabhängig davon, ob die Leistung durch den Berater selbst oder durch dessen Mitarbeiter, Organe oder sonstige Erfüllungsgehilfen erbracht wird.

(4) Das insgesamt geschuldete Nutzungsentgelt ist je vorgestelltem Berater auf einen Höchstbetrag von 10.000,00 EUR begrenzt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Vermittler unverzüglich über das Zustandekommen einer Zusammenarbeit mit dem vorgestellten Berater zu informieren und auf Verlangen die zur Berechnung des Nutzungsentgelts erforderlichen Angaben zu machen.

§ 5 Haftung des Vermittlers

(1) Der Vermittler haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermittlers beruhen sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in diesem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(2) Der Vermittler haftet insbesondere nicht für die fachliche, persönliche, rechtliche oder wirtschaftliche Eignung des Beraters sowie nicht für die ordnungsgemäße, mangelfreie oder fristgerechte Erbringung der Leistungen durch den Berater. Eine Haftung für Handlungen, Unterlassungen, Pflichtverletzungen oder sonstige Leistungen des Beraters oder dessen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen; etwaige Ansprüche hieraus sind ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Berater geltend zu machen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Die im Rahmen der Kandidatenvorstellung übermittelten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vermittlers nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermittlers.